Skitourengehen im Skigebiet Aineck Katschberg
Pistensperre im Skigebiet
Mit sofortiger Wirkung ist das bergwärts-Gehen (mit Skiern, Tourenskiern und Schneeschuhen) im gesamten Skigebiet ganztägig, also zwischen 00:00 und 24:00 Uhr verboten! Dieses Verbot gilt für den Zeitraum vom 01.11. bis 01.05. eines jeden Jahres und dient der Gefahrenabwehr - Lebensgefahr durch Seilwinden-Pistenpräparierung mit Pistenraupen, Vermeidung von Kollisionen mit talwärts fahrenden Wintersportlern. Gegen jeden Verstoß werden wir Anzeige erstatten und auf Unterlassung klagen.
Wir berufen uns auf die Verkehrssicherungspflicht und auf eine Besitzstörung.
Laut Verordnung der Schipistensperre für das Schigebiet Katschberg / Aineck
Zahl: 47/2015 (Grundlage Verordnung, Zahl 839/2007)