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allgemeine Bestimmungen

 
 

ALLGEMEINES
Die Schipässe sind nicht übertragbar (ausgenommen Punktekarten)und auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzuweisen. Nachträglicher Umtausch sowie Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich. Nicht an den Kassen gekaufte Karten sowie verlorene Karten sind an den Lesern gesperrt. Bei Missbrauch erfolgt Entzug des Schipasse und die Berechnung eines Sondertarifs! Strafanzeige wird vorbehalten. Die einzelnen Leistungen, zu denen Schipässe berechtigen, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen erbracht. Das Unternehmen, das den Schipass verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als dessen Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur das jeweilige Unternehmen verpflichtet. Mit dem Kauf des Fahrausweises erkennt der Gast unsere Beförderungs-bedingungen, die bei den jeweiligen Stationen veröffentlicht sind, an. Mit dem Kauf des Schipasses erklärt sich der Kunde einverstanden, dass für Kontrollzwecke digitale Fotoaufnahmen bei den Zutritts Systemen gespeichert  werden.

BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Mit dem Kauf des Fahrausweises erkennt der Gast unsere Beförderungsbedingungen, die bei jeder Seilbahnanlage veröffentlicht sind, an.

RÜCKVERGÜTUNG
Bei Unfall oder Krankheit erfolgt eine Rückvergütung nur dann, wenn der Schipass innerhalb von einem Tag bei einer der Schipasskassen zurückgegeben wird. Es ist nicht der Tag des Unfalles oder Beginn der Krankheit sondern der Tag der Hinterlegung maßgebend. Eine Rückvergütung erfolgt nur dann, wenn eine ärztliches Attest oder ein Ambulanzschein vom Krankenhaus vorgelegt wird. Bei Tageskarten gibt es keinen Ersatz. Bearbeitungsgebühr: je nach Pool zwischen € 8,00 bis € 16,00! Keine Rückvergütung für Begleitpersonen
Keine Rückvergütung bei vorzeitiger Abreise, Stillstand der Bahnen aufgrund von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen wie Witterung, Elementarereignisse u.a. sowie bei Stillstand einzelner Anlagen oder Sperrung von Schiabfahrten.

MISSBRAUCH von Fahrausweisen
Personen, die in der Kontrollzone ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, müssen eine Tageskarte nachkaufen und zusätzlich ein Strafentgelt von € 75 bezahlen.
Die versuchte oder tatsächlich erfolgte missbräuchliche Verwendung von Fahrausweisen führt zum entschädigungslosen Entzug derselben. Außerdem wird Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Erschleichung einer Leistung (§149 StGB) bzw. des Verdachtes des Betruges (§146StGB) beim Polizeiposten erstattet.

Ablauf der Gültigkeit
Nicht verfahrene Tage verlieren ihre Gültigkeit und werden weder rückvergütet, ersetzt noch gutgeschrieben.

Übertragbarkeit und Umtausch
Ihr Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar. Umtausch, Verschiebungen oder Verlängerungen der Gültigkeiten sind nicht möglich.

HAFTUNG
Der Pistenhalter haftet nicht für Schäden, die dem Pistenbenützer durch das Fehlverhalten anderer entstehen. Bei besonderer rücksichtsloser und gefährlicher Fahrweise sowie bei Missachtung von Sperren oder sonstigen Anordnungen müssen Sie mit dem Ausschluss der Beförderung rechnen. Wir bemühen uns um Ihre Sicherheit und bitten Sie die FIS- Regeln zu beachten. Alle Schipisten, mit Ausnahme des Nachtschibetriebs, sind von 17.00 Uhr bis 8.00 Uhr gesperrt! Das Betreten bzw. Befahren dieser Pisten ist auf Grund der Pistenpräparierung mit Seilwinde lebensgefährlich. Bei Missachtung der Sperre erfolgt Anzeige.

BERÜHRUNGSLOSE DATENTRÄGER
Alle Schipässe werden gegen Kaution von € 5,00 auf Key-Card ausgestellt. Rückgabemöglichkeiten für unbeschädigte Key-Cards und Rückerstattung der Kaution bei den Seilbahnkassen, den Automaten am Parkplatz P3 sowie auf freiwilliger Basis bei Vermietern, in Sportgeschäften und Gastronomie Betrieben.

KINDERBEFÖRDERUNG mit Sesselbahnen
Kinder unter 1,10m Körpergröße_ Beförderung nur auf dem Schoß eines Erwachsenen. Kinder mit Körpergröße zwischen 1,10m und 1,25m: Beförderung mit Sessellift nur in Begleitung (Nebensitz) eines Erwachsenen.

PARKPLÄTZE
Die Benützung unserer Parkplätze ist kostenlos.
Nachtparkverbot auf allen Parkplätzen von 19.00 bis 8.00 Uhr.
Busparkmöglichkeiten auf der Katschberghöhe und St. Margarethen

BUS TRANSFER
Alle Schipässe berechtigen zur kostenlosen Benützung der Schibusse auf der Strecke Aineck- St. Michael- Katschberg -Rennweg. Mit Schipass Oberlungau und Lungo können Sie auch alle Schibusse im Lungau kostenlos benutzen (mit Schiausrüstung).  Zu Saisonbeginn und- ende eingeschränkter Bustransfer.

Wichtiger Hinweis
Wir sind um Ihre Sicherheit bemüht. Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund von bestimmten Witterungs- und Betriebsumständen zu Verkaufs- und/oder Beförderungslimitierungen kommen kann.
Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Die Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.